Ein schönes Weekend wünschen wir "vom Ströher Moor" euch allen!
Ich sitze hier vor meinem wunderschönen Bully-Wurf und weiß, eigentlich müßte ich drei Hunde aus diesem Wurf behalten. Das geht natürlich nicht, deshalb muß ich mich für einen entscheiden, oder?
Da gibt es ja noch die sogenannte Co-Ownerschaft (den Mitbesitz des Züchter an einem verkauften/ abgegebenen Rüden). Ich denke eigentlich, das es eine gute Sache für beide Seiten ist, vorausgesetzt, alle Beteiligten sind sich über die vertragliche Regelung einig und der neue Besitzer wurde über alles umfassend aufgeklärt.
Ich möchte den interessierten Käufern gerne die Möglichkeit anbieten, meine Hunde auf Co-Owner oder auch Zuchtrecht zu übernehmen. Doch die erste Frage ist vermutlich, warum tue ich sowas und was bedeutet das für den Käufer?
Fast jeder Züchter hat den Wunsch, aus einer guten Zuchtverpaarung gute Tiere zu behalten, um mit diesem wiederum weiter seine Zucht aufzubauen zu können. Dies hieße jedoch, dass man irgendwann Unmengen an Hunden in seinem Haushalt zu betreuen hätte.
Aus diesem Grunde suche ich als Züchterin gerne für meine Zukunftshunde ein schönes Zuhause, bei dem Sie alle Liebe und Aufmerksamkeit bekommen, wir aber den Hund zur Zucht verwenden dürfen.
Wenn Sie einen Hund mit Zuchtrecht von mir erwerben möchten, bedeutet dies, dass ich Ihnen ein sehr großes Vertrauen entgegenbringe. Daher sollten Sie schon ein gewisses Grundinteresse/ bzw. Wissen an Zucht, Ausstellungen und Prüfungen mit dem Hund haben.
Es gibt mehrere gängige vertragliche Möglichkeiten welche bei Züchtern verwendet werden, einige habe ich hier zur Information zusammengestellt. Finanzielle Dinge und sonstige Absprachen werden im Vertrag schriftlich festgehalten und sind variabel zu den hier aufgeführten durchaus auch
anders zu handhaben.
Zuchtrecht für Rüden
A.) Sie erwerben einen Rüden mit vollem Zuchtrecht des Züchters.
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZTP (Zuchtzulassung) Untersuchungen werden komplett vom Züchter im entsprechenden Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter.
Sie dürfen alles mit dem Hund machen, welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw.
Jedoch sollte er für eine Bedeckung von Hündinnen des Züchters oder als Deckrüde für Fremdhunde angeboten werden, sollte dies unkompliziert machbar sein. Verhandlungen zu Decktaxe usw. liegt beim Züchter.
Sollte eine Kastration notwendig sein, aus Medizinischen oder sonstigen Gründen, ist dies VORHER mit dem Züchter abzusprechen.
Keine Sorgen müssen Sie haben das Deckrüden nach seiner ZTP "permanent" irgendwelche Hündinnen belegen sollen. In der Regel beschränken sich Bedeckungen auf 2-4 x im Jahr... wenn überhaupt.
B.) Sie erwerben einen Rüden mit Zuchtrecht für beide Seiten.
Das heißt Sie verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZTP Untersuchungen werden hälftig von beiden Parteien im entsprechenden Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter.
Sie dürfen alles mit dem Hund machen, welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze usw.
Jedoch sollte er zur Bedeckung der Hündinnen vom Züchter benötigt werden, sollte dies unkompliziert machbar sein.
Sie dürfen den Rüden ebenfalls zur Bedeckung Ihrer Hündinnen frei verwenden.
Bei Fremdbedeckungen steht beiden Parteien die halbe Decktaxe zu.
Sollte eine Kastration notwendig sein, aus Medizinischen oder sonstigen Gründen, ist dies VORHER mit dem Züchter abzusprechen.
C.) Sie erwerben einen Rüden "ohne eigenes Zuchtrecht" des Züchters.
Sie erwerben einen Rüden wie einen ganz normalen Welpen mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Sie erhalten die Papiere.
Sie erwerben einen Rüden wie einen ganz normalen Welpen mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Sie erhalten die Papiere.
Sie können ihn kastrieren oder auch nicht, decken lassen oder auch nicht...
Häufig werden Absprachen getroffen das der Rüde nach ZTP eine vergünstigte Decktaxe für die Hündinnen des Züchters erhält, oder aus dem ersten Nachwuchs ein Welpe für den Züchter reserviert ist.
Zuchtrecht für Hündinnen
.... schließe ich bis auf ganz seltene Ausnahmen aus, da ich finde, das es eine hohe Stressbelastung für die meisten Hündinnen bedeutet, für den Wurf und die Aufzuchtphase ihr gewohntes Zuhause zu verlassen. Es mag Einzelfälle geben, wo das funktioniert, aber allgemein gesprochen bin ich eher dagegen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen